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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 2 S 2417/98   

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https://dejure.org/1998,8405
VGH Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 2 S 2417/98 (https://dejure.org/1998,8405)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1998 - 2 S 2417/98 (https://dejure.org/1998,8405)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1998 - 2 S 2417/98 (https://dejure.org/1998,8405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenübernahme der Förderung von Kindern in Tageseinrichtung - keine Prüfung der Erforderlichkeit der Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 129
  • VBlBW 1998, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69

    Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 2 S 2417/98
    Nach einhelliger Auffassung, der sich der Senat anschließt, erweisen sich jedoch die aufzubringenden Mittel nur dann als geringfügig, wenn es sich um eine einmalige Bedarfsdeckung in Höhe von maximal 40,--DM handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.11.1969 - BVerwG V C 43.69 -, BVerwGE 34, 164, 167; Schmitt, BSHG, Stand: Januar 1998, § 85 Rdnr. 5; Gottschick/Giese, BSHG, 5. Aufl., § 85 Rdnr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1990 - 6 S 661/89

    Zur Frage der Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe bei Unterbringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 2 S 2417/98
    Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22, 24 SGB VIII) ist nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung die Prüfung der Erforderlichkeit der Maßnahme im Gegensatz zur Situation bei der Tagespflege (§ 23 Abs. 3 SGB VIII) oder die Prüfung des Vorliegens eines "Erziehungsdefizits" (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.8.1990 - 6 S 661/89 -, FEVS 42, 31 (Nr. 8) zur alten Rechtslage nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz) nicht vorgesehen.
  • VG Freiburg, 17.01.2008 - 4 K 624/07

    Anspruch auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahmebeiträgen für die Förderung in

    Beschluss vom 15.02.2006 - 12 B 05.1219 - VG Freiburg, Urteile vom 09.05.2000, a.a.O., und vom 28.12.1999 - 4 K 560/98 - VG Ansbach, Urteil vom 18.09.2006 - AN 14 K 05.03960 - a. A offenbar VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.09.1998, NVwZ-RR 1999, 129 = NDV-RD 1999, 57 ).

    21 Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen Kindern über drei Jahren einerseits, die gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII einen Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung haben und bei denen ein Erlass- bzw. Übernahmeanspruch in der Regel ("soll"), das heißt außer in atypischen Sondersituationen, nur noch von der (wirtschaftlichen) Zumutbarkeit der Belastung abhängig ist ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.09.1998, a.a.O. ), und Kindern unter drei Jahren andererseits, für die nach den §§ 24 Abs. 2 bis 6 und 24a SGB VIII kein subjektiver Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung und in Kindertagespflege besteht, sondern bei denen die öffentlichen Träger allein die objektivrechtlich Pflicht haben, ein bedarfsgerechtes Angebot an solchen Plätzen vorzuhalten ( vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O.; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 12.04.2006 - 6 S 4/06 - VG München, Beschluss vom 06.09.2007, a.a.O.; Stähr, in: Hauck, SGB VIII, Stand: Sept. 2007, Bd. 2, § 90 RdNr. 19c ).

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